Gutachten

Gerichtliche Gutachten

Die gerichtlich beeideten Sachverständigen sind in der Gerichtssachverständigenliste der Justiz verzeichnet. Zur Aufnahme in diese Liste bzw. in den dementsprechenden Fachbereich („Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung“) müssen bestimmte Kriterien erfüllt und Kompetenzen nachgewiesen werden.
Dazu zählen u.a. eine zumindest fünf Jahre eigenverantwortliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie die Ablegung einer kommissionellen Prüfung. Sachverständige im Fachbereich Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie sind in der Regel Klinische Psycholog/innen und Gesundheitspsycholog/innen, die zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet sind. Die genauen Rahmenbedingungen der Sachverständigentätigkeit können unter der Website des Landesverbands der gerichtlich beeideten Sachverständigen nachgelesen werden.

Im Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie können gerichtlich beeidete Sachverständige zur fachlichen Expertise im Hinblick auf Fragen zur Obsorge, des Kontaktrechts, des Hauptaufenthaltsorts sowie der Kindeswohlgefährdung herangezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine fachliche Einschätzung im Rahmen von Strafverfahren, bspw. bei Misshandlungs- bzw. Missbrauchsverdacht, kontradiktorischen Vernehmungen, Gutachtenserstellung im Falle von minderjährigen ZeugInnen sowie Reifebegutachtung von Jugendlichen, einzuholen. Über die Beauftragung und die konkrete Fragestellung an die/den Sachverständige/n entscheidet die/der zuständige Richter/in.

Mögliche Erhebungsschritte der/des Sachverständigen nach den wissenschaftlich anerkannten und gängigen Methoden (best practice) zur individuellen Beantwortung der Fragestellung sind u.a.:
• Einzelgespräch mit den Erwachsenen sowie Kindern
• psychologische Diagnostik
• Hausbesuch
• Interaktionsbeobachtung
• Informationseinholung bei Schule, Kindergarten, Hort sowie Kinder- und Jugendhilfe

Im Allgemeinen gelten bei der Erstellung von Gutachten die Richtlinien für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Gutachten, die Empfehlung für die Erstellung von klinisch- und gesundheitspsychologischen Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts sowie die Standesregeln des österreichischen Sachverständigenverbands.

 

Befund- und Gutachtenerstellung in unterschiedlichen Bereichen